F3 Depression
Video: Antisuizidvertrag bei Suizidalität
Video
25 Minuten
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Beschreibung
Gezeigt wird die Erstellung eines Antisuizidvertrags mit einer 52-jährigen Patientin, die Mann und Kinder durch einen schweren Autounfall verloren hat (Therapeut: Wolfram Dorrmann). Bei der Patientin konnte zwar die Neugier auf weitere Gespräche geweckt werden, es besteht aber die Unsicherheit, ob sie mögliche Risikosituationen bis zum nächsten Termin übersteht. Bei der Erstellung eines Antisuizidvertrags wird eine Abmachung bezüglich des Weiterlebens formuliert. Ergänzend werden Copingstrategien sowie hilfreiche Rahmenbedingungen entwickelt und festgelegt. Beim Antisuizidvertrag geht es weniger um das Endprodukt selbst als um die hierbei geführte Interaktion zwischen Patientin und Therapeut: Die Patientin entwickelt durch die Vertragserstellung ein hinreichendes Gefühl der Sicherheit, die Zeit bis zum nächsten Kontakt zu überstehen (Dorrmann, 2005). Eine juristische Sicherheit auf Seiten des Therapeuten ergibt sich aus der Antisuizidvereinbarung hingegen nicht. Sie sollte deshalb auch nicht für die Akte kopiert werden. Die Selbstverpflichtung muss spätestens am Ende der nächsten Sitzung verlängert werden. Kann der Patient kein hinreichendes Sicherheitsempfinden entwickeln, muss eine Änderung des Settings erwogen und ggf. eingeleitet werden.
Literatur:
Dorrmann, W. (2005). Pro und Contra von Verträgen bei Patienten in akuten suizidalen Krisen. Verhaltenstherapie, 15, 39–46.
Literatur:
Dorrmann, W. (2005). Pro und Contra von Verträgen bei Patienten in akuten suizidalen Krisen. Verhaltenstherapie, 15, 39–46.
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