Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie: Stärkenentwicklung
Arbeitsblatt
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Beschreibung
Als Mittel der Qualitätssicherung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapien haben die gesetzlichen Krankenkassen ein Gutachterverfahren vorgesehen, das entsprechende Anträge durchlaufen müssen. Für die Anträge legt der Kindertherapeut einen Bericht vor, anhand dessen die Erfüllung der Kriterien für die durchzuführende Kinderpsychotherapie nachvollzogen werden kann. Zur Vorbereitung eines solchen Berichts sind Bewertungsbögen für Eltern empfehlenswert, die es gestatten, die Ressourcenaktivierung des Kindes zu erfassen.
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