Video: Durchführung der Exposition/Nachbesprechung bei Zwangstörung (Waschzwang)

F4 Zwang 

Video: Durchführung der Exposition/Nachbesprechung bei Zwangstörung (Waschzwang)

Video 16 Minuten
Video-Zugang nötig
Beschreibung
Das Video demonstriert eine Exposition bei einer Patientin mit Waschzwang, der Therapeut ist Rüdiger Spielberg. Unmittelbar vor der Exposition sollte nochmals abgesprochen werden, wie genau vorgegangen wird. Dadurch wird ein Gefühl von Kontrolle über die Situation vermittelt. Es finden keine »Überraschungen« statt. Der Therapeut hilft mit dieser letzten Absprache, Konsens herzustellen und dadurch die Motivation der Patientin zu fördern. Hierzu dient auch die Frage, ob die Patientin bereit ist, jetzt zu beginnen. Je nach Thema des Zwangs gestalten sich die Expositionssitzungen ganz unterschiedlich. Die Exposition sollte, wenn möglich, immer dort durchgeführt werden, wo sich die Zwangshandlungen ereignen oder wo die Zwangsgedanken ausgelöst werden. »Exposition mit Reaktionsverhinderung« bedeutet, dass die Zwangsgedanken ausgehalten werden, ohne Zwangshandlungen durchzuführen. Therapeuten sollten Patienten bei den ersten Expositionsübungen begleiten, um sie zu motivieren, die Situation aus- und durchzuhalten und um gemeinsam darauf zu achten, dass Vermeidung oder die Ausführung von Zwangshandlungen möglichst unterlassen wird. Hilfreich ist es, die Zwangsgedanken auszusprechen, was sonst üblicherweise vom Patienten vermieden wird. Grundsätzlich sieht die Leitlinie eine schrittweise Überführung der Expositionsübungen ins Selbstmanagement vor. Ein Problem kann auftreten, wenn die Therapeutin für die Patientin die Funktion eines »Sicherheitssignals « erhält (z.B. »Wenn Frau Dr. Kischkel dabei ist, wird mir schon nichts passieren«). Hier ist es nicht sinnvoll, begleitete Expositionen durchzuführen. Es kann eine telefonische Begleitung sinnvoll sein oder nur eine Berichterstattung durch die Patientin in der nächsten Stunde. In diesem Video ist zu sehen, wie die Patientin sich erst selbst und dann ihre Wohnung »kontaminiert«. Dies dient dazu, Zwangsgedanken hervorzurufen, um die entsprechenden Verarbeitungsprozesse anzuregen. In der zweiten Phase wird die Habituation (an die Zwangsgedanken denken/diese aussprechen und Anspannung und Angst beobachten) und kognitive Neubewertung (»Was schließen Sie daraus, dass Sie die Situation ausgehalten haben?«) gefördert. Die Wirkweise der Exposition wird immer wieder kontrovers diskutiert. Man geht davon aus, dass wie bereits beschrieben entweder über die Gewöhnung an die Situation und das damit einhergehende Nachlassen der Angst und Anspannung (Habituation) oder die Neubewertung der Situation und der eigenen Gedanken eine Veränderung erreicht wird. Konkret findet nicht in allen Expositionen ein Nachlassen der negativen Gefühle gleichermaßen statt. Grundsätzlich sollte die Expositionsübung mehrfach wiederholt werden, um die Reduktion der Angst oder Anspannung erlebbar zu machen. Da nicht bekannt ist, wie genau die Exposition ihre Wirkung beim Patienten entfaltet, ist es sinnvoll, beide Möglichkeiten der Veränderung anzubieten. Einerseits sollte in der Übung die Anspannung regelmäßig abgefragt werden, um eine Veränderung sichtbar zu machen, andererseits sollte in der Nachbesprechung die Bewertung der gerade erlebten Situation angesprochen werden. Nach der Exposition muss erneut an die Absprachen erinnert werden, die vorher getroffen wurden, sodass auch im Anschluss keine Zwangshandlungen durchgeführt werden.

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