F5 Essstörung
Essstörungen bei Jugendlichen: Gewichtsvertrag
In der Therapie einer Essstörung, insbesondere bei einer Anorexie, ist es wichtig, dass die betroffene Person ihr Gewicht wieder steigert und ein gesundes Zielgewicht erreicht. Damit die Motivation und Eigeninitiative des/der Patient:in zur Steigerung des Essverhaltens größer ist, ist es sinnvoll, zu Beginn der Therapie einen Gewichtsvertrag (in Anlehnung an Wunderer, 2019) abzuschließen. Darin wird zunächst das Zielgewicht mit dem dazugehörigen BMI eingetragen. Dieses wird individuell mit jedem/jeder Patient:in gemeinsam festgelegt und in die unterste Zeile der Tabelle eingetragen. Pro Woche sollte eine Gewichtssteigerung von ca. 300 g erfolgen (im ambulanten Bereich empfehlen die Leitlinien eine Steigerung zwischen 200–500 g und im stationären Bereich 500–1000 g). Es ist dem/der Therapeut:in und dem/der Patient:in überlassen, ob sich bei den Zwischenschritten eher an konkreten Zeitpunkten (»Bis zu dem Sommerurlaub / bis Weihnachten nehme ich ca. 5 kg zu«) oder an einem bestimmten Gewicht orientiert wird (»46 kg erreiche ich am TT. MM.JJ«). Wichtig ist, dass das Zielgewicht im Verlauf nicht mehr abgeändert wird. Mit Belohnung ist gemeint, dass der/die Patient:in sich beim Erreichen des vereinbarten Gewichts etwas aussuchen darf, das er/sie gerne macht oder ihm/ihr gefällt (z. B. 15 Minuten Handyzeit, Sport, Film aussuchen etc.).