Suizidalität: Zwangsmaßnahmen – rechtliche Situation
Infoblatt
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Beschreibung
Im Fall, dass sich eine Patientin nicht sicher von einer – zeitnah zu erwartenden – Umsetzung suizidaler Gedanken distanzieren kann bzw. nicht absprachefähig erscheint, ist die behandelnde Therapeutin verpflichtet, eine stationäre Weiterbehandlung zu veranlassen. Dieses Infoblatt erläutert die rechtliche Situation für den Fall, dass Zwangsmaßnahmen vollzogen werden müssen.