Verhaltenstherapie: Qualitätssicherung in der therapeutischen Praxis
Seit dem Jahr 2000 enthält das Sozialgesetzbuch V §§ 135a und 136 eine Verpflichtung für alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagementsystem einzuführen und weiterzuentwickeln. Auch die Berufsordnung für Psychotherapeutinnen fordert mit § 9 von allen Psychotherapeutinnen und Mitarbeitern, nach qualitätsgesicherten Maßstäben zu arbeiten. Das Arbeitsmaterial in diesem Bundle unterstützt konkrete Maßnahmen der Qualitätssicherung in der Praxis. Mit einem beiliegenden Arbeitsblatt kann der Patient aus seiner Sicht regelmäßige Zwischenbilanzen zur Verlaufskontrolle ziehen. Mithilfe einer Zielerreichungsskala können therapiezielspezifische Erfolgsmaße erfasst werden. Ein Therapieauswertungsbogen kann zur Sicherung der Ergebnisqualität eingesetzt werden und anhand eines Katamnesefragebogens kann der Patient noch einmal standardisiert zum langfristigen Erfolg der Therapie nachbefragt werden.