Beziehungsgewalt stellt nicht nur ein individuelles, sondern auch ein vielschichtiges gesellschaftliches Problem dar. Der »Orange Day«, der jährlich am 25. November auf Initiative der Vereinten Nationen begangen wird, dient der Sensibilisierung für Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die Farbe Orange steht dabei als Symbol für eine gewaltfreie Welt für Frauen und Mädchen. Ziel aller Aktionen ist es, durch Sensibilisierung, Information und Mobilisierung Mädchen und Frauen vor Gewalt zu schützen und das Bewusstsein für das Thema zu schärfen.
Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff Beziehungsgewalt? Welche Dynamiken sind typisch für gewaltbelastete Beziehungen und wie können wir Betroffene in der Psychotherapie unterstützen? Im folgenden Interview gibt Dipl.-Psych. Kristina Lühr, Psychologische Psychotherapeutin, Traumatherapeutin und Beraterin der Opferhilfe Hamburg, einen Einblick in die Folgen und Erscheinungsformen dieser Problematik. Sie beleuchtet sowohl die Herausforderungen für die Betroffenen als auch die Möglichkeiten der Unterstützung durch Psychotherapie und rechtliche Maßnahmen.
Liebe Frau Lühr, der Orange Day soll weltweit auf das Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam machen. Was wird unter Beziehungsgewalt verstanden und welche Formen kann sie annehmen?
Kristina Lühr: »Beziehungsgewalt (synonym auch häusliche Gewalt) umfasst alle Arten von Gewalt, die zwischen erwachsenen Personen in nahen sozialen Beziehungen (z.B. Partnerschaft, Familie) auftreten, unabhängig davon, ob die gewaltausübende Person mit dem Opfer im selben Haushalt lebt oder gelebt hat. Zur Beziehungsgewalt zählt insbesondere Gewalt in bestehenden Partnerschaften oder nach Trennungen. Sie umfasst alle Formen psychischer, körperlicher, sexualisierter, ökonomischer und sozialer Gewalt. Die Ausübung der Gewalt kann auch in digitaler Form, z.B. über soziale Medien stattfinden.«
Können Sie uns helfen, das Ausmaß des Problems einzuschätzen? Wie häufig kommt häusliche Gewalt in Deutschland ungefähr vor?
Kristina Lühr: »Um das Ausmaß von Beziehungsgewalt zu verstehen, können sowohl offizielle Statistiken wie die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) als auch Prävalenzstudien herangezogen werden, die das Dunkelfeld beleuchten. Laut dem aktuellen Bundeslagebild »Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023« von dieser Woche waren im Jahr 2023 Frauen und Mädchen von häuslicher Gewalt überproportional betroffen: 70,5 Prozent der Opfer solcher Delikte waren weiblich. Insgesamt wurden 180.715 Frauen als Opfer häuslicher Gewalt registriert, was einem Anstieg von 5,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Besonders alarmierend ist der hohe Anteil weiblicher Opfer bei Partnerschaftsgewalt, der mit 79,2 Prozent deutlich über dem Anteil bei innerfamiliärer Gewalt liegt, der bei 54,0 Prozent liegt. Auch bei Tötungsdelikten zeigt sich eine erschreckende Geschlechterverteilung. 938 Tötungsdelikte an Frauen wurden 2023 von der Polizei registriert, neun mehr als im Jahr zuvor. Bei 360 Frauen und Mädchen waren die Tötungsdelikte vollendet, bei 155 Opfern handelte es sich um Partnerschaftsgewalt.
In der PKS des Bundeskriminalamtes aus dem Jahr 2023 gab es 256.276 polizeilich erfasste Fälle häuslicher Gewalt. Laut der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik PKS waren 65,5 % der Opfer (167.865) von Partnerschaftsgewalt betroffen und 34,5 % von innerfamiliärer Gewalt (88.411 Opfer). Die Deliktstruktur bei Gewalt in Partnerschaften umfasst
- 59,1 % vorsätzliche einfache Körperverletzung
- 24,6 % Bedrohung, Stalking, Nötigung
- 11,4 % gefährliche Körperverletzung
- 2,6 % Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Übergriffe
- 0,2 % Mord und Totschlag
- 2,1 % andere Delikte
Besonders alarmierend: Jeden zweiten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner ermordet – ein sogenannter Femizid. Die Gewalt findet zu 60,4 % in bestehenden Partnerschaften statt, während 39,6 % der gewaltausübenden Personen ehemalige Partner sind.
Laut einer repräsentativen Dunkelfeldstudie zur Lebenssituation von Frauen in Deutschland ist ca. jede vierte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von sexualisierter und/oder körperlicher Gewalt innerhalb einer Partnerschaft betroffen. Etwa zwei Drittel dieser Frauen erfuhren mehrmalige Viktimisierungen und haben mittlere bis schwere Gewaltsituationen durch (Ex-)Partner erlebt (Schröttle & Müller, 2004). Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Behinderungen haben ein erhöhtes Risiko, Opfer von häuslicher Gewalt zu werden, wobei auch hier Frauen häufiger betroffen sind als Männer (Schröttle & Hernefeld, 2013; Trevillion et al., 2012). Beziehungsgewalt ist eine komplexe Problematik, die in allen Bildungs- und Gesellschaftsschichten vorkommt und Personen jeder ethnischen, religiösen oder Altersgruppe sowie jeder sexuellen Orientierung oder Identität betreffen kann. Das zeigt, wie breit die Problematik gestreut ist und wie wichtig es ist, diesem Thema mit Aufklärung und gezielten Maßnahmen zu begegnen.«
Inwieweit tragen internationale Aktionen wie der Orange Day zur Sensibilisierung und (gesellschaftlichen) Veränderung bei?
Kristina Lühr: »Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung zum Thema Beziehungsgewalt ist sehr wichtig. Zum einen zeigt sie Betroffenen, dass sie nicht alleine sind und informiert über Schutz- und Hilfsangebote sowie ihre Rechte. Gesellschaftlich wird die Bedeutung und die Tragweite des Themas Beziehungsgewalt verdeutlicht und die Stigmatisierung von Betroffenen häuslicher Gewalt (z.B. Schuldzuschreibungen) reduziert. Dies erleichtert es den Betroffenen, Hilfe zu suchen und wirkt den bei häuslicher Gewalt häufig anzutreffenden negativen Selbstzuschreibungen, z.B. Schuldgedanken, entgegen. Auch werden Nachbarn, Angehörige, Fachpersonen, etc. für Anzeichen häuslicher Gewalt sensibilisiert und in ihrer Bereitschaft gestärkt, Unterstützung anzubieten. Langfristig können öffentlichkeitswirksame Kampagnen zu einer gesellschaftlichen Ächtung von Gewalt in Partnerschaften und zu einer Veränderung entsprechender Werte und Einstellungen beitragen.«
Gibt es bestimmte Dynamiken, die Beziehungen kennzeichnen, in denen es zu Gewalt kommt? Was ist hilfreich, hier als Psychotherapeut:in stets im Blick zu haben?
Kristina Lühr: »Ja, es gibt typische Dynamiken, die in Beziehungen mit Gewalt auftreten und die es als Psychotherapeut:in zu beachten gilt. Ein grundlegendes Verständnis von Beziehungsgewalt ist dabei hilfreich, um sowohl aktuelle Betroffenheit eines/einer Patient:in als auch mögliche Frühwarnzeichen für eine problematische Entwicklung in einer Beziehung zu erkennen. Oftmals zeigen sich zu Beginn der Beziehung eine Überidealisierung (»Du bist die Einzige für mich.«), eine rasche Intensivierung des Kontakts und »Love Bombing«, eine übermäßige und manipulative Form der Zuwendung. Gewaltausübende Personen zeigen sich oftmals eifersüchtig (Besitzanspruch) und versuchen Macht und Kontrolle über die Partner:in sowie emotionalen Druck auszuüben. Im weiteren Verlauf verschärft sich das problematische Verhalten oft. Die gewaltausübende Person isoliert die Partner sozial und übt psychische Gewalt (z.B. Beleidigungen, Drohungen) aus. Nach einem ersten körperlichen Übergriff entwickelt sich häufig eine sogenannte Gewaltspirale: Die Übergriffe werden intensiver, treten häufiger auf und erfolgen in kürzeren Abständen. Nach einer Trennung kann es zu belästigendem Verhalten und Stalking durch die gewaltausübende Person kommen.
In der Psychotherapie ist es wichtig, auf mögliche Anzeichen einer Gewaltbetroffenheit zu achten. Diese können körperliche Verletzungen, starke Eifersucht und kontrollierendes Verhalten des/der Partner:in, psychische Beschwerden (z.B. Depressionen, Selbstwertprobleme) und (psycho-)somatische Beschwerden sein. Gleichzeitig sollte man sich bewusst sein, dass Betroffene oft zögern, sich andere anzuvertrauen. Scham- und Schuldgefühle, Angst vor Stigmatisierung oder vor der Reaktion der gewaltausübenden Person sowie fehlendes Wissen über Unterstützungsmöglichkeiten spielen hier eine große Rolle. Es ist daher entscheidend, eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen und frühzeitig über Hilfsangebote zu informieren.«
Welche körperlichen und psychischen Auswirkungen hat Beziehungsgewalt auf die Betroffenen? Welche Folgen haben solche Erfahrungen auch langfristig für das Leben der Opfer?
Kristina Lühr: »Viele Betroffene häuslicher Gewalt stehen unter ständiger Anspannung und haben Angst vor einem erneuten Übergriff. Manche grübeln über die Gründe für die Gewalt, fühlen sich schuldig und schämen sich. Häufig verstärken Täter und Täterinnen diese Selbstzweifel durch Rechtfertigungen, bei denen sie ihr eigenes Handeln als Reaktion auf vermeintliches (Fehl-)Verhalten des Opfers uminterpretieren. Neben akuten Verletzungen wie blauen Flecken oder Knochenbrüchen führt das Erleben von Beziehungsgewalt auch zu langfristigen negativen Gesundheitsfolgen. Häufig sind körperliche Beschwerden wie Schmerzen und Erschöpfung sowie psychische Folgen wie Niedergeschlagenheit, Schlafstörungen oder psychische Erkrankungen (z.B. Depressionen und Posttraumatische Belastungsstörung). Auch leidet das Selbstwertgefühl: Betroffene trauen sich weniger zu und ziehen sich zurück. Neben möglichen langfristigen gesundheitlichen und sozialen Folgen (z.B. Einschränkung der Arbeitsfähigkeit) kann es zu einem Vertrauensverlust in zwischenmenschliche Beziehungen und in die eigene Urteilsfähigkeit bezüglich der Einschätzung anderer Menschen kommen.«
Was macht es Betroffenen besonders schwer, sich aus gewalttätigen Beziehungen zu lösen? Wie können Hindernisse auf dem Weg zur Trennung mit therapeutischer Unterstützung abgebaut werden?
Kristina Lühr: »Die Veränderung bzw. das Lösen aus einer gewaltbelasteten Beziehung ist in der Regel ein prozesshaftes Geschehen, das von Ambivalenz und Hindernissen beeinflusst wird. Dazu gehören z.B. fortgesetzte Kontrolle und Gewalt durch den/die Partner:in, die Versorgung gemeinsamer Kinder, die Hoffnung auf eine positive Veränderung der Beziehung, Zuneigung, finanzielle Abhängigkeit, fehlende soziale Unterstützung, gesundheitliche Einschränkungen, Scham oder Angst vor der neuen Lebenssituation als Alleinstehende. Es bedarf realistischer, konkreter Handlungsoptionen und Ressourcen für die Betroffenen (z. B. finanzielle Mittel, Hilfsangebote), um eine Trennungsabsicht umzusetzen. Insbesondere die Trennungsphase ist zudem mit einer erhöhten Gefährdung für die gewaltbetroffene Person verbunden.
Psychotherapeut:innen sollten ihren Patient:innen mit einer empathischen, offenen und validierenden Haltung begegnen und ihnen Informationen z. B. zu Opferhilfeeinrichtungen, zu Rechten der Betroffenen oder zur Dynamik und Verbreitung häuslicher Gewalt zur Verfügung stellen. Nicht empfehlenswert ist es, Veränderungs- oder Trennungsdruck auszuüben. Im Sinne einer Problemklärung und Entscheidungsfindung können Befürchtungen des/der Patient:in und mögliche Gründe für und gegen eine Trennung gemeinsam besprochen werden. Es handelt sich um eine Unterstützung zur Bewusstmachung der eigenen Beweggründe und eine mögliche Absichtsbildung für eine Veränderung der Situation. Für die Umsetzung einer Absicht (z. B. einer Trennung) bedarf es weiterer Schritte der Vorbereitung, etwa den Einbezug von Unterstützungspersonen und das Einholen von rechtlicher Beratung. Im Notfall bieten Einrichtungen wie Frauenhäuser sowie die Polizei den Betroffenen Schutz.«
Welche rechtlichen Schutzmöglichkeiten gibt es für Opfer von Beziehungsgewalt?
Kristina Lühr: »Bei akuter Gefährdung sollte immer die Polizei eingeschaltet werden. Die Polizei kann gegenüber der gewaltausübenden Person z. B. eine Wegweisung aussprechen, sodass diese die Wohnung für mehrere Tage nicht betreten und keinen Kontakt zum Opfer aufnehmen darf. Die Zeit, in welcher die Wegweisung gültig ist, kann genutzt werden, um einen Antrag auf eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz zu stellen. Auch kann die Polizei die gewaltausübende Person vorübergehend in Gewahrsam nehmen, wenn die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.
Beziehungsgewalt ist ein strafbares Verhalten, dass Straftatbestände wie Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Beleidigung oder Nötigung umfassen kann. Eine Anzeige kann auf jeder Polizeidienststelle aufgenommen werden. Von häuslicher Gewalt Betroffene können zudem beim Familiengericht bei akuter Gefährdung eine Schutzanordnung (§ 1 Gewaltschutzgesetz) gegen die gewaltausübende Person beantragen. Dieser richterliche Beschluss untersagt der gewaltausübenden Person z.B. die Kontaktaufnahme (persönlich, telefonisch usw.) und die Annäherung an die Wohnung und/oder den Arbeitsplatz. Auch kann der betroffenen Person die gemeinsam genutzte Wohnung für einen bestimmten Zeitraum zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen stellt eine Straftat dar (§ 4 Gewaltschutzgesetz) und kann strafrechtlich sanktioniert werden.«
Welche Rolle spielt die psychotherapeutische Begleitung der Betroffenen während laufender Gerichtsverfahren? Wie kann man die Betroffenen auf mitunter schwierige Zeugenaussagen oder die Konfrontation mit dem Täter vorbereiten?
Kristina Lühr: »Während der Ermittlungs- und Gerichtsverfahren ist es sinnvoll, den Fokus in der Behandlung auf Psychoedukation und Stabilisierungstechniken wie z.B. antidissoziative Strategien und Reorientierungstechniken zu richten. Eine Traumaaufarbeitung findet zumeist nach Beendigung des Gerichtsverfahrens statt. Strategien zur Anspannungs- und Emotionsregulation können auch für die Bewältigung von Aussagesituationen hilfreich sein. Gleichzeitig kann die Zeugenbetreuung bei Gericht, z.B. durch Beratungsstellen oder den Weißen Ring, sowie das Angebot der Psychosozialen Prozessbegleitung eine wichtige Unterstützung für Zeug:innen darstellen. Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist ein Angebot für Opfer schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten und deren Angehörige und stellt eine unterstützende Begleitung während des Strafverfahrens dar.«
Welche Hilfsangebote gibt es für Menschen, die von Beziehungsgewalt betroffen sind, und ihre Unterstützer:innen?
Kristina Lühr: »Es gibt in Deutschland zahlreiche Hilfsangebote für Betroffene von Beziehungsgewalt, die auch von Psychotherapeut:innen als Unterstützer:innen genutzt werden können:
- Hilfetelefon für Frauen (www.hilfetelefon.de): Das Hilfetelefon »Gewalt gegen Frauen« ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 116 016 und via Online-Beratung unterstützen sie Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte werden anonym und kostenfrei beraten.
- Frauenhauskoordinierung e.V. (www.frauenhauskoordinierung.de): Hier gibt es Informationen und Suche nach Frauenhäusern vor Ort. Der Verein Frauenhauskoordinierung (FHK) unterstützt deutschlandweit Frauenhäuser und Fachberatungsstellen in fachlicher Hinsicht und bei ihrer politischen Arbeit.
- Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe e.V. /bff (www.frauen-gegen-gewalt.de): Hier gibt es Informationen und Suchfunktion für Beratungsangebote vor Ort. Im bff sind über 210 Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen zusammengeschlossen. Sie leisten in Deutschland den hauptsächlichen Anteil der ambulanten Beratung und Hilfestellung für weibliche Opfer von Gewalt.
- Online Datenbank für Betroffene von Straftaten (www.odabs.org): Hier gibt es Informationen und Suchfunktion für Beratungsangebote vor Ort für Betroffene von Gewalt & Straftaten.
- Opferhilfen (www.beratungsstellen-opferhilfen.de): Hier stellt der Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland e.V. (ado) für Betroffene, die durch eine Straftat geschädigt oder Zeuge einer strafbaren Handlung in Deutschland sind Informationen und eine Übersicht der Beratungsstellen dar.
- Weisser Ring e.V. (www.weisser-ring.de): Hierbei handelt es sich um ehrenamtliche Unterstützungsorganisation für Betroffene von Straftaten und Gewalt
- Männerberatungsnetz (männerberatungsnetz.de): Sammlung von Angeboten, die sich insbesondere an Jungen, Männer und Väter richten. Dort findet sich auch der Kontakt und aktuelle Sprechzeiten vom Hilfetelefon Gewalt gegen Männer (www.maennerhilfetelefon.de)
Diese Angebote richten sich an aller Geschlechter und Nationalitäten und stehen kostenfrei und anonym zur Verfügung.«
Vielen herzlichen Dank, liebe Frau Lühr, für diese wichtigen Einblicke und das Aufzeigen von Möglichkeiten, wie Frauen und Mädchen, die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind, psychotherapeutisch unterstützt werden können!
Exklusiver Live-Vortrag
Erleben Sie Kristina Lühr am Orange Day, den 26. November 2024, in einem exklusiven Live-Vortrag zum Thema »Betroffene von Beziehungsgewalt therapeutisch unterstützen: Spendenvortrag zum Orange Day« im Rahmen unserer akkreditierten Webinar-Reihe.
Die Expertin
Dipl.-Psych. Kristina Lühr ist Psychologische Psychotherapeutin und zertifizierte Schematherapeutin, außerdem Dozentin und Supervisorin für Verhaltenstherapie sowie Schematherapie am Institut für Schematherapie Hamburg. Für die Opferhilfe Hamburg ist sie als Psychologische Beraterin und Traumatherapeutin tätig.